Firmenwagen verkaufen in Tübingen.
Wir kaufen Firmenwagen an. Der Kaufvertrag wird so ausgestellt, wie es Ihre Buchhaltung braucht, mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen steht.
- Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen
- Ankauf von Firmenwagen, Transportern und Nutzfahrzeugen
- Bewertung innerhalb von 24 Stunden, Bezahlung per Überweisung
Fahrzeug bewerten lassen
Basierend auf 118 Google-Bewertungen und 30 auf mobile.de
Umsatzsteuer und Buchhaltung
Steht das Fahrzeug im Betriebsvermögen und wurde beim Kauf Vorsteuer gezogen, ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Wir stellen den Kaufvertrag entsprechend mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus, damit Ihre Buchhaltung den Vorgang sauber verbuchen kann.
Bei Fahrzeugen von Kleinunternehmern oder bei differenzbesteuerten Fahrzeugen sieht die Rechnung anders aus. Sagen Sie uns die steuerliche Situation vorab, dann stimmt der Vertrag von Anfang an und muss nicht nachträglich korrigiert werden.
Was den Preis eines Firmenwagens bestimmt
Firmenwagen haben typischerweise hohe Laufleistungen, dafür aber lückenlose Wartungshistorie und gefragte Ausstattung. Beides zusammen macht sie für den Wiederverkauf berechenbarer als vergleichbare Privatfahrzeuge mit unklarer Historie.
Bringen Sie das Serviceheft und die Wartungsnachweise mit. Eine dokumentierte Historie ist bei einem Fahrzeug mit hoher Laufleistung der Unterschied zwischen einem kalkulierten Preis und einem Sicherheitsabschlag.
Ablauf
In drei Schritten verkauft.
Persönliche Bewertung
Termin und Abwicklung
Fragen
Häufige Fragen zu diesem Fall.
Stellen Sie einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus?
Ja, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen steht und der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist. Sagen Sie uns die steuerliche Situation vorab, dann stimmt der Vertrag sofort.
Kaufen Sie auch Transporter und Nutzfahrzeuge?
Ja. Transporter und Nutzfahrzeuge kaufen wir ebenso an wie Pkw. Schicken Sie uns die Eckdaten, dann bekommen Sie eine Bewertung.
Passt Ihr Fall nicht ganz?
Diese Seiten beschreiben die Fälle, nach denen am häufigsten gefragt wird.